Monatliche Kontrollen
In Deutschland richtet sich die Wartung nach der DIN 1999-100/200. Verpflichtend ist die monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen (DIN 1999/100) mit
Messung von Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
Messung des Schlammspiegels bzw. -volumens
Kontrolle Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses des Abscheider (der den Abscheider blockiert, wenn das Sammelvolumen erschöpft ist) oder soweit vorhanden der Alarmeinrichtung, die die Erschöpfung der Sammelkapazität anzeigt. Letzteres ist erst 6 Monate nach einer Generalinspektion wieder nötig.
Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter Koaleszenzeinsatz während Durchfluss um ggf. Verstopfung des Einsatzes festzustellen
Kontrolle von evtl. Sonderkonstruktionen
Halbjährliche Wartung
Verpflichtend ist auch eine halbjährliche Wartung durch deinen Fachkundigen mit
Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes mit Reinigung oder Austausch nach Angaben des Herstellers
soweit erforderlich Reinigung und Leerung
soweit vorhanden Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht
Die Wartungsperiode kann auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden, wenn die Anlage nur der Absicherung von Flächen und Anlagen dient oder der Behandlung von Regenwasser.
Die monatliche Kontrolle und die halbjährliche Wartung müssen in einem Betriebstagebuch dokumentiert werde.